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 AGB
 
In Ergänzung zu §§ 651a ff. BGB (Der Reisevertrag) werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen und uns vereinbart; Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen, z.B. Rücktrittskosten, haben Vorrang:

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, soweit diese nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet ist.
Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.2.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung, per Briefpost oder E-Mail. Der Rechnungsversand erfolgt in den meisten Fällen per E-Mail.
1.3.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 7 Tage gebunden, sofern dieser Zeitraum nicht durch die Optionsfristen beteiligter Leistungsträger limitiert wird oder eine Preis- bzw. Wechselkursschwankung eine Neukalkulation erforderlich macht. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem neuen Angebot nicht zu, können wir darüber wieder anderweitig verfügen.

2. Bezahlung
2.1.
Bei Vertragsabschluss ist vom Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person zu leisten. Bei Pauschalreisen wird nach der Leistung der Anzahlung durch den Reisenden vom Veranstalter ein Sicherungsschein gem. den Bestimmungen des deutschen Reiserechts (§ 651k (3) BGB) ausgehändigt. Sollten einzelne Bausteine der Reise Sondertarife von lokalen Leistungsträgern oder Fluggesellschaften enthalten, die einer Vorauszahlung ("prepaid") bedürfen, so ist der entsprechende Betrag der Anzahlung hinzuzurechnen. Es gelten in diesem Fall die besonderen Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger.
2.2.
Die Restzahlung des Reisepreises wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, d.h. sie muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung auf unserem Geschäftskonto eingegangen sein. Die Reiseunterlagen werden dann unverzüglich übersandt, sofern dies für die Durchführung der Reise erforderlich und nicht bereits geschehen ist. Abweichend hiervon kann auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist für den Restbetrag vereinbart werden, sofern dies durch Verbindlichkeiten gegenüber lokalen Leistungsträgern gerechtfertigt und erforderlich ist. 
2.3.
Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Reiseunterlagen nicht verpflichtet; wir können Ihnen in diesem Fall eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für die diesbezügliche Stornierung einer Reise stellen wir die entsprechenden Stornokosten sowie eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 100,- € pro Reiseteilnehmer in Rechnung.
2.4.
Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.


3. Leistungen und Preise
3.1.
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preise der für den Reisezeitraum gültigen Ausschreibungsunterlagen. Ein Vertragsabschluss unter Bedingungen ist nicht möglich.
3.2.
Die Objekte und Fahrzeuge dürfen nur mit der in der Reisebestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen.

4. Leistungsänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hotelunterkünfte können bei unvorhergesehener Nichtverfügbarkeit durch gleich- oder höherwertige Alternativen ersetzt werden.
4.2.
Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. Umsteigeflüge behalten wir uns vor.
4.3.
Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
4.4.
Wir behalten uns vor, den Reisepreis in den gesetzlich zulässigen Fällen und im gesetzlichen Rahmen zu erhöhen. Wir können den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 2 Monate liegen.
4.5.
Von der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 10 %, einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Absage der Reise durch uns sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Reiserücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Ein Reiserücktritt ist schriftlich zu erklären. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags in der Zeit von 9.00 - 17.00 Uhr möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung.
5.2.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder gem. § 651i BGB laut folgender Aufstellung verlangen.
Falls durch Erklärung des Veranstalters oder Nachweis des Kunden festgestellt wird, dass der eingetretene Schaden geringer ist als das pauschal ermittelte Stornoentgelt oder gar nicht entstanden ist, reduziert sich das Stornoentgelt auf den geringeren Betrag bzw. entfällt vollständig.
5.3.
Die Entschädigung gem. 5.2 beträgt für:
a.) Pauschalreisen - sofern Absatz 5.3 h. dem nicht entgegensteht:
Bis 31. Tag vor Reiseantritt:
30% des Reisepreises
Ab 30. Tag vor Reiseantritt:
60% des Reisepreises
Ab 14. Tag vor Reiseantritt
80% des Reisepreises
Ab 7. Tag vor Reiseantritt
100% des Reisepreises

b.) Linienflüge (Economy Class)
mind. 100,- €  vor Flugscheinausstellung
mind. 500,- €  nach Flugscheinausstellung
Angaben pro Ticket / Sollten die Stornobedingungen der Fluggesellschaft(en) höhere Gebühren vorsehen, so kommen diese vorranging zur Anwendung. 

c.) Linienflüge (Höhere Serviceklassen)
mind. 350,- € vor Flugscheinausstellung
mind. 700,- € nach Flugscheinausstellung
Angaben pro Ticket / Sollten die Stornobedingungen der Fluggesellschaft(en) höhere Gebühren vorsehen, so kommen diese vorranging zur Anwendung.

d.) Mietwagen
250,- € pro Buchung bei Buchungen bis zu 7 Tagen (maximal bis zum Gesamtbetrag)
500,- € pro Buchung bei Buchungen ab 8 Tagen (maximal bis zum Gesamtbetrag)
Sondertarife, die durch den beteiligten Veranstalter restriktivere Stornobedingungen bedingen, sind hiervon ausgenommen. In diesem Fall gelten die Konditionen des jeweiligen Anbieters in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € pro Fall.
e.) Für Reisen, Flüge oder Leistungen, die wir als Agentur nur vermittelt haben, gelten die Stornobedingungen derjenigen Firmen und Veranstalter, die die Reiseleistungen erbringen.

f.) Abweichende Stornierungsbedingungen bei Flügen:
Vermitteln wir einen Charter- oder Linienflug zu Spezialtarifen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € angewendet werden, die dem Kunden auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis zu 100 % der Flugkosten betragen. Dies gilt auch, wenn die Flugleistung Bestandteil einer Pauschalreise ist. 

g.) Sonderregelung für Flüge, die Bestandteil eines Gruppenkontingentes sind:
Sollte die Stornierung einzelner oder mehrerer Flugtickets den Gruppenstatus (mindestens 10 Personen) des übrigen Kontingents aufheben, so betragen die Stornokosten abweichend von den oben genannten Bestimmungen 100%.

h.) Abweichende Stornobedingen für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen: Höhere Stornokosten können in begründeten Ausnahmefällen erforderlich sein, wenn die zwischen Reiseveranstalter und lokalen Leistungsträgern vereinbarten Konditionen dies erforderlich machen. Dies kann für bestimmte Regionen gelten (z. B. Südafrika, USA, Vietnam und weitere) sowie für bestimmte Reisedaten (insbesondere Weihnachten, Silvester, nationale Feiertage oder Daten innerhalb der örtlichen Hochsaison). Die abweichenden Stornobedingungen werden auf der Rechnung angegeben und gelten mit der Überweisung der Anzahlung für die erste Reiseleistung als akzeptiert. 
5.4.
Bei Beförderungsausweisen (z.B. Linienflugtickets) und sonstigen Leistungsgutscheinen (z.B. für Mietwagen) kann bei Stornierung und sonstiger Nichtinanspruchnahme von Leistungen eine Erstattung gemäß unseren Bedingungen nur erfolgen, wenn uns das Original des Beförderungsausweises bzw. Leistungsgutscheines vorgelegt wird.
5.5.
Umbuchungsentgelt
Wünschen Sie nach Vertragsabschluss innerhalb der gleichen Reiseart und innerhalb der Gültigkeitsdauer unserer aktuellen Ausschreibungsunterlagen eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des gebuchten Objektes oder haben Sie evtl. nachträglich Sonderwünsche, versuchen wir, diese Bitte zu erfüllen, falls uns die entsprechende Meldung bis 30 Tage vor Abreise vorliegt. Dies ist jedoch stets nur dann möglich, wenn die Konditionen der beteiligten Leistungsträger dies zulassen.
Für unseren Zeitaufwand erheben wir ein pauschales Umbuchungsentgelt in Höhe von 100,- € pro Person. Sonstigen Umbuchungsgebühren, die uns gegenüber durch involvierte Leistungsträger erhoben werden, sind ebenfalls in voller Höhe durch den Reiseteilnehmer zu tragen.
5.6.
Kurzfristige Umbuchungswünsche (unter 30 Tage) können lediglich als Rücktritt mit Neuanmeldung entgegengenommen werden und sind nach Maßgabe der in Ziffern 5.2 bis 5.4. geregelten Stornoentgelte zu berechnen.
5.7.
Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise außer bei Linienflügen durch einen Dritten ersetzen lassen, der dann in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Eine Ersatzperson kann nur dann benannt werden, wenn dies den Bedingungen aller involvierten Leistungsträger nicht entgegensteht. Insbesondere bei personalisierten Leistungen wie Flugscheinen oder Eintrittskarten kann eine Namensänderung ausgeschlossen sein. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften sowohl Sie als auch der Dritte uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Pro Ersatzperson erheben wir ein pauschales Umbuchungsentgelt in Höhe von 100,- €.

6. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nimmt der Reisende Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. erhalten wir eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis.

7. Mindestteilnehmerzahl
Wir können bis zum 30. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in den Ausschreibungsunterlagen genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie werden in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise entsprechend in Kenntnis gesetzt; der eingezahlte Reisepreis wird dann unverzüglich erstattet. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar, sofern der Reiseveranstalter die Durchführung der Reise zu den vertraglich vereinbarten Konditionen ermöglicht. 

8. Vertragliche Haftungsbeschränkung
8.1.
Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter ist gemäß § 651h BGB insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt, sofern sie sich auf Schäden bezieht, die nicht Körperschäden sind.
8.2.
Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in unseren Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters.
8.3.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Mitwirkungspflicht
9.1.
Sie sind verpflichtet, zur Wahrung Ihrer gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte uns im Falle einer Leistungsstörung den auftretenden Mangel unverzüglich anzuzeigen und uns gem.
§ 651c BGB eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder sie wird von uns verweigert.
9.2.
Ihre Mängelanzeige nimmt die für Sie zuständige Reiseleitung entgegen. Sollte die Reiseleitung innerhalb einer angemessenen Frist nicht für Sie erreichbar sein, so wenden Sie sich mit Ihrem Abhilfeverlangen bitte direkt an unsere Zentrale in Herne
(Telefon-Nr.: 0049-2323-53451
oder per E-Mail an: info(at)tc-reisen.com.
Unterlassen Sie die Mangelrüge schuldhaft, sind insoweit Minderungs- oder vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

10. Ausschluss von Ansprüchen
Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche des Reisenden verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

11. Pass- , Visa- , Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. In diesem Zusammenhang anfallende Kosten sind durch den Reiseteilnehmer selbst zu tragen.

12. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine solche Versicherung mit der Buchung abzuschließen. Außerdem vermitteln wir Ihnen weitere zusätzliche Versicherungen bis hin zum Komplettschutz.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter und Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

13. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der zwischen Ihnen und uns abgeschlossene Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht obenstehend anders geregelt.


Reiseveranstalter ist:
travel & culture Reisen GmbH
Schaeferstraße 60, D-44623 Herne
Tel.: 0049-2323-53451
E-Mail: info(at)tc-reisen.com
Handelsregister: Beim Amtsgericht Bochum Nr. HRB 9316


(Stand: März 2024)